Wenn man als Nutzer auf dem „normalen“ Weg im Internet surft, hinterlässt man stets einen einwandfrei zurückverfolgbaren Fußabdruck anhand der mit gesendeten IP-Adresse. Oftmals wird einem diese jedoch auch zum Verhängnis, nämlich spätestens dann, wenn die Abmahn-Anwälte ihr Unwesen treiben und teilweise unschuldige User einzuschüchtern versuchen. Jüngst sorgten Abmahnungen zum Film Julias Pleasure für Schlagzeilen. Den abgemahnten Usern wurde eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, als der Film unter anderem über einschlägige Portale wie YouPorn und ähnliches konsumiert wurde. Schließlich haben weder die Seitenbertreiber noch die Nutzer ein Urheberrecht an dem zum Streaming bereit gestellten Filmen. Internetstreaming befindet sich allgemein noch in einer rechtlichen Grauzone. Das schreckt Anwälte und auch Fake-Kanzleien allerdings nicht ab Kasse mit unschuldigen und auch unwissenden Usern zu machen.


Video zur Problematik

So surft ihr anonym im Netz

Die Vorgehensweise der Abmahn-Anwälte ist dabei teilweise sehr fragwürdig. So werden auch User abgemahnt, die noch nie in ihrem Leben eine Pornoseite aufgerufen haben. Schließlich nutzen die Anwälte auch widerrechtlich beschaffte IP-Adressen, versteckte Weiterleitungen, Drive-by-Downloads und auch Honeypots um neue „Opfer“ ausfindig machen zu können. Es wird dabei ganz frech darauf spekuliert, dass der Nutzer schon allein mit dem Vorwurf einen Porno im Netz gestreamt und dabei Urheberrechte verletzt zu haben ohne langes Zögern zahlt. Im folgenden Ratgeber-Beitrag wollen wir euch zeigen, wie ihr eure Identität im Internet wahrt und anonym surft.


Anonymität über VPN-Client

Mit der Nutzung eines VPN-Dienstes kann man als Anwender verschiedene Webseiten über eine Zwischenstation aufrufen. Der Betreiber der Zielseite bleibt im Hinblick auf die IP-Adresse im Dunkeln und kann schließlich auch keine Daten auf Nachfrage ominöser Anwälte heraus geben. Potentiellen Abmahnungen wird somit die Grundlage entzogen. Proxy-Werkzeuge wie etwa Free Hide IP verschleiern die IP-Adresse und geben den Nutzer als jemand anderen meist nicht in Deutschland ansässigen aus. Der Nachteil dieser Verschleierungsmöglichkeit ist jedoch, dass enorm Traffic benötigt wird und ein Streaming unter Umständen somit nicht mehr möglich ist. Eine Alternative zu Hide IP ist beispielsweise das Programm „CyberGhost VPN„.

Das Programm verspricht ebenfalls eine gewisse Anonymität. Dabei wird eine fremde IP-Adresse generiert und zudem auch noch ausreichende Geschwindigkeiten während des verdeckten Surfens gewährleistet. CyberGhost VPN ist in der Basisversion zunächst als Freeware im Internet erhältlich. Nach der erfolgreichen Installation genügt ein Klick auf den Power-Button um anonym im Internet surfen zu können. In der Free-Version wird vor dem Start des Programms eine Wartezeit von 60 Sekunden vorausgesetzt. Zudem trennt das Programm alle drei Stunden die Verbindung. Nach der Trennung kann die Verbindung jedoch wieder umgehend aufgebaut werden. CyberGhost VPN beherbergt kein Datenlimit und drosselt auch nicht die Geschwindigkeit. Die Premium-Version kostet 29,99 Euro im Jahr und ermöglicht das Surfen unter dem Deckmantel ohne Abbrüche. Für den sporadischen Gebrauch reicht die Free-Version jedoch vollends aus. Wer des Öfteren und auch dauerhaft anonym im Netz surfen möchte, der kann auf die Premium- oder sogar Pro-Version zurück greifen.

Installation und Einrichtung von CyberGhost VPN im Video

Browsereinstellungen nutzen

Die Abmahn-Anwälte 2.0 sind jedoch mehr als gerissen und lassen sich nicht davon abhalten selbst auf die Jagd nach den IP Adresse der Nutzer zu gehen. Dabei setzen sie auf ähnlich lautende Websites und spekulieren darauf, dass die Opfer sich vertippen und somit auf der Website landen. Die neu aufgebauten und ähnlich klingenden Websites nennt man in der Fachsprache „Honeypots“. Diese lauten beispielsweise statt redtube.com redtube.net. So war es in den Fällen von Urmann + Collegen, die abmahnten weil Urheberrechtsverletzungen durch den Konsum von Pornofilmen über redtube.com begangen worden seien. Die Seitenbetreiber der eigentlichen Website gaben jedoch an keinerlei IP-Adressen der User an die Kanzlei herausgegeben zu haben.

Die IP-Adressen wurde durch den Honeypot ermittelt. Die IP-Adresse, welche aufgrund des Vertibblers ermittelt wurde reicht jedoch noch nicht für den Beweis, dass Pornos unrechtmäßig konsumiert wurden aus. Die Abmahn-Anwälte versuchen jedoch ihr Glück und haben mit Sicherheit auch bei dem einen oder anderen Einschüchterungsversuch Erfolg. Um derartig bösen Maschen zu entfliehen, solltet ihr zunächst stets noch einmal gegenprüfen, welche Adresse in den Browser eingegeben wurde. Das gilt übrigens für sämtlich Webseiten die ihr aufruft und die persönliche Daten erfordern. Um Flüchtigkeitsfehler zu minimieren bietet sich auch das Erstellen von Lesezeichen über den Web-Browser an.

Automatische Weiterleitungen und Drive-by-Downloads vermeiden

Eingangs haben wir erläutert, dass regelmäßig auch User abgemahnt werden, die noch nie in ihrem Leben eine Pornoseite aufgerufen haben. Unbewusst könnte es jedoch im Hintergrund zu einer automatischen Weiterleitung gekommen sein. So können Abmahn-Anwälte und andere potentielle Schädiger über Online-Angebote wie etwa Traffic Holder für ein paar Euro tausende Umleitungen erwerben. Ruft ein Nutzer folglich eine bestimmte Website auf, wird dieser unverzüglich auf eine Ziel-Website der Schädiger weitergeleitet. Auf einmal ploppt eine Pornoseite auf, die vor lauter Schreck gleich wieder geschlossen wird. Dennoch wurde die IP Adresse bereits übermittelt. Für diese fiese Fallstricke gibt es bisher nur wenig Schutz, so dass auch hier wieder einzig und allein der Rückgriff auf VPN-Clients empfohlen werden kann. Schließlich übermittelt man in diesem Fall ebenfalls eine IP-Adresse, was jedoch egal ist, da diese nicht wirklich existiert. Gegen unangenehme Weiterleitungen existiert jedoch für den FireFox-Browser eine Anwendung, die den Namen „NoScript“ trägt. Dieses Tool verhindert die Weiterleitung über Traffic-Broker. Darüber hinaus werden nur Seiteninhalte angezeigt, die vom Nutzer explizit genehmigt wurden.

Video zu NoScript

Besonders raffiniert ist übrigens die Kombination aus automatischen Weiterleitungen und sogenannten „Drive-by-Downloads“. Dabei leiten die Abmahn-Anwälte und Dritte Schädiger die ahnungslosen Nutzer nicht nur auf eine Streaming-Seite, sondern sorgen darüber hinaus dafür, dass ein kleiner Download im Hintergrund startet. Dieser Download beherbergt zudem einen fiesen Trojaner, der entsprechende Nutzerdaten ausspäht und an den Schädiger beziehungsweise Anwalt übermittelt.

Um diesem Übel vorzubeugen empfiehlt es sich auch den Computer stets mit Antiviren-Software und einer intakten Firewall zu schützen. Scanner wie beispielsweise AVG, Avast und Spybot anbieten sind dabei unerlässlich. Schließlich identifizieren die kostenlosen Tools die Schadsoftware bereits bevor der automatische Download gestartet wird. Mit Hilfe dieser Sicherheitsvorkehrungen und den nützlichen Tools, die größtenteils sogar kostenlos zur Verfügung stehen, macht man es den Abmahn-Anwälten deutlich schwerer und nahezu unmöglich ihr Unwesen zu treiben.

2 Kommentare

  1. Peter Popp

    1. Dezember 2017 at 18:16

    Rechtsanwälte müssten wie Ärzte zu einem Eid verpflichtet werden, keine krimminellen Handlungen wie etwa die oben beschriebenen begehen zu dürfen. Ein Bruch dieses Eides müsste zu Berufsverbot führen.

  2. Alexander Trisko

    1. Dezember 2017 at 18:29

    Rechtsanwälte dürfen genauso wenig kriminell handeln wie andere Menschen auch. Und je nach Verurteilung ist ein Berufsverbot durchaus möglich.

    By the way: Der hippokratische Eid ist für Ärzte in Deutschland keineswegs verpflichtend.

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