Für die Jury in San Francisco dürfte der Fall alles andere als einfach gewesen sein. Denn sowohl die Anwälte der Bayer-Tochter Monsanto als auch die Vertreter des Klägers Edwin Hardeman zitierten umfangreiche wissenschaftliche Studien, um den eigenen Standpunkt zu belegen. Da dürfte es nicht verwundern, dass die Jury anschließend etwas Zeit brauchte, bis sie zu einem Ergebnis kam. Nach sechs Tagen Beratung steht nun aber fest: Die sechs Nichtjuristen sehen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Verwendung des Unkrautvernichters Roundup – in dem das umstrittene Glyphosat enthalten ist – und der Krebserkrankung des Klägers. Für den Bayer-Konzern ist dies ein unerwarteter Rückschlag. Das Urteil könnte zudem wegweisend für zahlreiche weitere anhängige Schadensersatzklagen sein. Ein mit Herbiziden behandelter Acker in Sachsen. Foto: Holscher [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)], via Wikimedia Commons Der Fall hat Signalwirkung für weitere Klagen Zunächst einmal geht der Prozess nun aber in die zweite Runde. Dabei wird geschaut, ob der Umgang Monsantos mit dem Produkt Roundup angemessen war. Wird dies verneint – was nun als wahrscheinlich gilt – drohen hohe Schadensersatz- und Strafzahlungen. Zusätzliche Brisanz erhält die Entscheidung, weil es sich um einen sogenannten Bellwether-Fall handelt. Dieser gilt als beispielhaft für viele andere Klagen und wird als erstes verhandelt, um so die Richtung der Rechtssprechung vorzugeben. Bindend ist das Urteil für die anderen Prozesse allerdings nicht. Bayer hat zudem bereits angekündigt, im Falle einer Verurteilung umgehend die nächste Instanz anzurufen. Dort käme dann keine Jury mehr zum Einsatz, sondern die Entscheidung würde von Berufsrichtern getroffen. Ob dies die Chancen des Konzerns erhöht, ist aber nur schwer zu prognostizieren. Ein Vergleich wäre vermutlich sehr teuer Es handelt sich aber nun schon um das zweite Urteil, in dem ein Zusammenhang zwischen Glyphosat und der Krebserkrankung des Klägers festgestellt wurde. In einem anderen Verfahren wurde Monsanto bereits zu einer Zahlung von 79 Millionen Dollar verurteilt. Für den Bayer-Konzern stellt sich daher inzwischen die Frage, ob nicht ein Vergleich mit den Klägern möglich und sinnvoll wäre. Dieser wäre zwar teuer, könnte das Thema aber vergleichsweise zügig beenden. Außerdem fielen deutlich weniger Rechtskosten an. Ein solcher Vergleich ohne Schuldanerkenntnis ist in den USA nicht unüblich. Die Börse jedenfalls scheint von weiteren Kosten auszugehen. Analysen haben ergeben, dass im Aktienkurs Strafzahlungen in Höhe von rund fünf Milliarden Dollar eingepreist sind. Via: Handelsblatt Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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