Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) steht spätestens seit dem Scheitern der geplanten PKW-Maut in der Kritik. Ob er auch in einer neuen Bundesregierung Berücksichtigung finden wird, ist noch unklar. Auch deshalb möchte der Minister noch in dieser Legislaturperiode einen gesetzlichen Rahmen für das autonome Fahren verabschieden. Damit soll der Einsatz von Roboterautos auf deutschen Straßen außerhalb von Pilotprojekten ermöglicht werden. Angedacht ist zunächst, die Technik im Rahmen von Kleinbussen für den öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen. Dadurch könnten abgelegene Regionen einfacher an das Netz angeschlossen werden. Später sollen dann aber auch selbstfahrende Autos auf den deutschen Straßen unterwegs sein. Doch nun ist Scheuer mit seinen Plänen erstmal auf ein Stoppschild gestoßen. Denn die Beamten des Justizministeriums haben der Gesetzesvorlage formal widersprochen.


Der Verfassungsschutz dürfte an den Daten sehr interessiert sein

Die Kritik entzündet sich im Wesentlichen an einer Frage: Wie weit darf der Staat auf die von den autonomen Autos dauerhaft gesammelten Daten zugreifen? Die Experten des Justizministeriums sahen in dem Entwurf des Verkehrsministeriums eine „Datenübermittlungsregelung“, die vorsah, dass im Zweifel auch das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz auf die Daten zugreifen können. Weil es sich dabei aber auch um personenbezogene und sensible Daten handelt, sei dies aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. So könnte mithilfe der Daten beispielsweise ein personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt werden. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung verstoße daher gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, so das Urteil des Justizministeriums. Die Beamten dort fordern daher die Streichung der entsprechenden Passage und einen vollständig überarbeiteten neuen Entwurf.


Unbedenkliche Daten sollen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen

Sie machen auch gleich Vorschläge, wie mit den anfallenden Daten umgegangen werden soll. Im Zentrum steht dabei die Datensouveränität des Halters. Wer sich also ein solches Auto kauft, soll zukünftig alleine entscheiden dürfen, was er mit den Daten anstellt. Dies gilt selbst für die Informationen, die die Hersteller erheben, um beispielsweise Schäden frühzeitig zu erkennen. Auch hier wäre demnach eine explizite Zustimmung nötig. Eine Ausnahme sieht allerdings auch der Vorschlag des Justizministeriums vor. So sollen Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Autos oder Personen zulassen, der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Genutzt werden könnten diese dann etwa in der Verkehrsplanung. Noch ist unklar, wer sich letztlich beim Tauziehen zwischen Justiz- und Verkehrsministerium durchsetzen wird. Eines scheint aber schon festzustehen: In dieser Legislaturperiode wird wohl kein entsprechendes Gesetz mehr durch den Bundestag gehen.

Via: Handelsblatt

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