Segways wurden einst als Revolution der urbanen Mobilität angekündigt, entwickelten sich dann aber doch eher zu einem Nischenprodukt. Im Jahr 2015 wurde die Firma schließlich von einem chinesischen Anbieter übernommen, der seitdem Segway-Ninebot heißt. Nun kündigte das Unternehmen eine erstaunliche Innovation an: Die von den großen Segways bekannte Balanciertechnik wurde auf Rollschuhe übertragen. Diese können dadurch nicht mehr umfallen und bieten dem Nutzer eine ungewöhnliche Methode der Fortbewegung. Denn anders als bei klassischen Rollschuhen wird keine Muskelkraft für den Antrieb benötigt, sondern es ist ein Elektromotor integriert. Die neu entwickelten E-Skater sollen Ende August auf der IFA in Berlin erstmals auch der deutschen Öffentlichkeit präsentiert werden. Dann sind auch genauere Informationen über die Leistungsfähigkeit des Motors und des Akkus zu erwarten.


Eine Mischung aus Inlinern und Skateboard

Denn bisher hält sich das Unternehmen in diesem Punkt noch sehr bedeckt. Schon die ersten Bilder zeigen allerdings, dass keine all zu großen Akkus zum Einsatz gekommen sein können. Einen Marathon wird man mit den etwas ungewöhnlichen Rollschuhen also eher nicht zurücklegen können. Auch die Funktionsweise unterscheidet sich etwas von klassischen Inline-Skates. Der Fahrer muss nämlich nicht in einen integrierten Schuh schlüpfen, sondern steigt einfach mit seinen Straßenschuhen auf die Plattform. Gewissermaßen handelt es sich also um eine elektronisch angetriebene Mischung aus Skateboard und Rollschuh. Dies sorgt auch dafür, dass das Fahrgefühl ein wenig anders ist als gewohnt. Die Steuerung soll aber – ähnlich wie bei den großen Segways – recht schnell und intuitiv erlernt werden können. Dies ist notwendig, um eine möglichst breite Masse an Kunden zu gewinnen.


Die Rechtslage in Deutschland dürfte den Verkauf erschweren

In Deutschland dürfte der Vertrieb des neuen Produkts allerdings mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Denn sobald die Höchstgeschwindigkeit bei mehr als sechs Stundenkilometern liegt, müssen die Fahrzeuge über eine Zulassung verfügen. Diese wird aber bei E-Boards von den Behörden nicht erteilt. Konkret bedeutet das: Die Produkte dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden. Eine Gesetzesänderung wurde schon von der alten Bundesregierung ins Auge gefasst, bisher aber nicht umgesetzt. Wer dennoch mit E-Board oder Elektrorollschuhen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem greift in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung nicht. Schäden müssten also privat ersetzt werden.

Via: Segway

2 Kommentare

  1. eisvogel

    3. Juli 2018 at 10:23

    „Denn sobald die Höchstgeschwindigkeit bei mehr als sechs Stundenkilometern liegt, müssen die Fahrzeuge über eine Zulassung verfügen.“
    Ich bin ja aus Oberösterreich aber dann haben eure Fahrräder in Deutschland alle eine Zulassung und wahrscheinlich Nummernschilder auch noch??? *kopfschüttel*

  2. Alexander Trisko

    3. Juli 2018 at 15:35

    Lese er § 1 FZV, so wird er verstehen, warum das natürlich Unsinn ist.

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