Folgt man den Ergebnissen der Studie „Mobilität in Deutschland“ aus dem Jahr 2017 werden 22 Prozent aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Dies spiegelt allerdings nicht die ganze Wahrheit wider. Denn zum einen wurde nur das jeweilige Hauptverkehrsmittel erfasst. Fußwege zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle müssten also eigentlich noch hinzugerechnet werden. Zum anderen liegt der Wert in Städten noch einmal höher. In Deutschland werden dort 35 Prozent der Wege zu Fuß zurückgelegt. In großen Metropolen wie Paris oder Barcelona sind es sogar rund die Hälfte. In der Verkehrsplanung kommt dies bisher aber noch nicht wirklich zum Ausdruck. Über viele Jahrzehnte stand hier vor allem das Automobil im Mittelpunkt. Zuletzt wurde dann vermehrt Wert auf den Radverkehr gelegt. Zur Wahrheit gehört aber auch: Dadurch wurden Fußgänger immer weiter an den Rand gedrängt.


Der Plan: Mehr Sicherheit, Komfort und Personal

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde daher das im Jahr 2018 verabschiedete Mobilitätsgesetz um ein weiteres Kapitel ergänzt, das sich ausschließlich mit den Fußgängern in der Stadt beschäftigt. In drei Bereichen soll es zu entscheidenden Verbesserungen kommen.


1. Sicherheit: Jedes Jahr kommen hunderte Fußgänger bei Verkehrsunfällen ums Leben. Anders als Autofahrer besitzen sie keine Knautschzone. In Berlin soll daher zukünftig vor allem die Überquerung von breiten Straßen erleichtert werden. Zum Einsatz kommen sollen dabei Verkehrsinseln, Zebrastreifen und sogenannte Gehwegvorstreckungen. Außerdem ist vorgesehen, dass falsch geparkte Autos an gefährlichen Stellen schneller abgeschleppt werden.

2. Komfort: Insbesondere an großen Kreuzungen ist die Ampelschaltung oftmals vor allem auf einen möglichst schnellen Verkehrsfluss ausgelegt. Dies bringt für Fußgänger aber auch lange Wartezeiten mit sich. Hier soll es nun zu Anpassungen kommen. Weitere geplante Verbesserungen: Eine bessere Beleuchtung vor allem in Randbezirken sowie mehr Bänke und ähnliche Möglichkeiten zum Ausruhen. Davon sollen vor allem ältere Menschen profitieren.

3. Mehr Personal: Bisher sind Fußgänger bei der Verkehrsplanung auch deshalb oft unberücksichtigt geblieben, weil schlicht niemand alleine für sie zuständig war. Dies soll sich zukünftig ändern. So sollen nun alleine beim Berliner Senat zwei Stellen ausschließlich für den Fußverkehr geschaffen werden. Hinzu kommen noch einmal je zwei Stellen in den einzelnen Bezirken.

Der Platz in den Städten ist hart umkämpft

Aktivisten, die sich bereits seit vielen Jahren für die Verbesserung der Situation von Fußgängern einsetzen, zeigen sich grundsätzlich erfreut über das neue Fußgängergesetz. Wie nachhaltig die Verbesserungen allerdings sein werden, bleibt zunächst noch abzuwarten. Denn klar ist auch: Mehr Platz wird es in den Städten auch zukünftig nicht geben. Das bedeutet: Verbesserungen für eine Gruppe bringen immer auch Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer mit sich. Längere Ampelphasen für Fußgänger bedeuten beispielsweise zwangsläufig, dass Busse, Straßenbahnen und Autos länger warten müssen. Zukünftig könnte hier allerdings der technologische Fortschritt für Verbesserungen sorgen. So gehen Experten davon aus, dass Roboterautos in der Lage sind, den vorhandenen Platz in den Städten deutlich effizienter zu nutzen. Auch zentral gelegene Parkflächen könnten dann frei werden.

Via: Die Zeit

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