In der Musikbranche kommt es immer öfter zu Klagen wegen echter oder vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Ein ganzes Lied muss dafür allerdings nicht übernommen worden sein. Oftmals reicht es schon aus, wenn einzelne Tonfolgen kopiert wurden. Auf lange Sicht führt dies aber zu einem Problem. Denn die Zahl der Töne ist begrenzt. Selbiges gilt somit logischerweise auch für Tonfolgen und Melodien. Gerade in der Popmusik ist die Auswahl zudem noch stärker eingeschränkt, weil die komponierten Stücke ja auch eingängig und singbar sein müssen. In der Vergangenheit kam es daher auch bei prominenten Musikern immer wieder zu Plagiatsvorwürfen. So wurde Katy Perry zu Schadensersatz in Höhe von 2,8 Millionen Dollar verurteilt. Der Grund: Ihr Song „Dark Horse“ soll zu stark von einem Lied des Rappers Flame inspiriert worden sein.


Die erzeugten Melodien stehen der Allgemeinheit zur Verfügung

Teilweise treibt das Geschäft inzwischen sogar noch kuriosere Blüten. So fiel der längst aufgelösten Band Yellowcard irgendwann auf, dass der Rapper Juice Wrld bei ihnen abgekupfert haben soll. Ihre Forderung: Stolze 15 Millionen Dollar. Die Klage wurde auch nach dem Tod des Musikers aufrechterhalten. Der Musiker und Anwalt Damien Riehl will die dahinter stehende Problematik nun auf einen Schlag lösen: Gemeinsam mit dem Entwickler Noah Rubin hat er eine Datenbank mit 69 Milliarden kurzen Melodien veröffentlicht. Komponiert wurden die Tonfolgen jeweils von einem speziell entwickelten Algorithmus. Der Trick: Veröffentlicht wurden die Tonfolgen als Public Domain. Sie dürfen daher theoretisch von jedem Komponisten weltweit genutzt werden. Wer zukünftig also wegen eines musikalischen Plagiats verklagt wird, kann sich darauf berufen, die Melodie in der Datenbank gefunden zu haben.


Ein Lied besteht nicht nur aus der Melodie

Ein vollkommener rechtlicher Schutz ist dies allerdings nicht. Denn auch dann muss ein Richter noch entscheiden, wie glaubwürdig diese Behauptung ist. Ältere Songs genießen zudem auch weiterhin den klassischen urheberrechtlichen Schutz. Hinzu kommt: Musik besteht aus mehr als nur der Melodie. So kann es passieren, dass jemand legal eine Tonfolge übernimmt, dies aber durch weitere Details zum Plagiat wird. So erging es beispielsweise Gary Moore bei seinem Gitarrensolo in „Still Got The Blues“. Die Tonfolge wurde bereits in der Barockmusik verwendet. Die Art der Interpretation war aber von der Band „Jud’s Gallery“ übernommen wurden. Das Landgericht München erkannte daher eine Urheberrechtsverletzung. Die jetzt ins Netz gestellte Datenbank wird also auch zukünftig nicht alle Klagen verhindern können. Sie kann aber eventuell dazu beitragen, die Zahl der absurden Fälle ein wenig zu reduzieren. Außerdem lenkt sie Aufmerksamkeit auf die zugrunde liegende Problematik.

Via: irights

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