Vor gerade einmal zwei Monaten kündigte der deutsche Finanzminister ein neues Gesetzespaket zur Regulierung von Kryptogeschäften an, die Krypto-Transferverordnung (KryptoTransverV). Jetzt legt die EU-Kommission nach: Sie möchte die Daten aller an Krytpo-Transaktionen beteiligten Personen abrufen können – ähnlich, wie es die geplante Rechtsverordnung in Deutschland vorsieht. Die Maßnahmen sollen der Geldwäsche und der Terror-Finanzierung entgegenwirken.


Bild: Bitcoin, Zach Copley, Flickr, CC BY-SA 2.0

Die kryptische Adresse wird durch reale Adressdaten ersetzt

Die EU möchte die zugehörige Krypto-Behörde bis 2023 aktivieren, während in Deutschland noch keine gleichgearteten Pläne vorliegen. Das Amt soll die Erfüllung der »Sorgfaltspflichten für Kryptodienstleister« überprüfen. Die Dienstleister selbst werden gesetzlich verpflichtet, Namen und Adressen sämtliche Sender und Empfänger von Assets zu speicher und auf Verlangen bereitzustellen. Die kryptische Adresse, die sich nur über Umwege entschlüsseln lässt, wird damit durch reale Daten ersetzt.

Als Rechtsgrundlage für die geplanten Regulierungen dienen die Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force), die der OECD angehört. Die FATF erarbeitet für die Mitgliedstaaten unverbindliche Vorschläge zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. In diesem Fall handelt es um eine Erweiterung der sogenannten Travel Rule, die die namentliche Erfassung aller an einer Finanztraktion beteiligten Personen vorsieht. Die EU-Gremien greifen die FATF-Empfehlungen meisten dankbar auf – auch in diesem Fall ist eine praktische Umsetzung wahrscheinlich.


Das EU-Parlament muss sich noch dazu äußern

Bislang hat sich nur die Kommission zu dem Vorhaben gestellt, das EU-Parlament muss sich erst noch äußern. Wahrscheinlich tritt vor der EU-Regelung das deutsche Gesetz in Kraft, das nur noch die Unterschrift des Finanzministers benötigt.

Kritiker des Vorhabens weisen darauf hin, dass Kryptowährungen zwar für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden können, doch wohl kaum auf offiziellem Weg über die bekannten Unternehmen: Die bisherigen KYC-Regeln ermöglichen hier schon jetzt eine zügige Identifizierung von Sendern und Empfängern. Die Unhosted Wallets stellen in diesem Sinne eher eine Gefahr dar, weil sie von keinem Regelungskreis erfasst werden. Im EU-Gesetzesentwurf ist entsprechend der Vorschlag zu finden, die anonymen Wallets komplett zu verbieten. Eine praktische Lösung, wie sich das Verbot umsetzen lässt, folgt nicht.

Quelle: t3n.de

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