In der Wissenschaft gilt nicht selten: Je mehr Daten zur Verfügung stellen, desto bessere Ergebnisse können erzielt werden. Durch die zunehmenden Fortschritte in Sachen Big Data und künstlicher Intelligenz hat die Thematik zudem noch einmal an Bedeutung gewonnen. Grundsätzlich verfügt der Staat mit all seinen Ämtern, Agenturen und sonstigen Organisationen über jede Menge Daten zu jedem Bürger. Bisher werden diese allerdings oftmals bewusst nicht zusammengeführt, um Missbrauch zu vermeiden und den Datenschutz zu gewährleisten. Für die Forschung kann dies allerdings zum Problem werden. Ein ganz aktuelles Beispiel: Es wäre interessant zu wissen, ob Personen, die sich mit dem Coronavirus anstecken, bestimmte sozio-ökonomische Gemeinsamkeiten haben. Denkbar wäre beispielsweise, dass vor allem Industriearbeiter und deren Familien betroffen sind, weil diese nicht so einfach ins Homeoffice wechseln können. Überprüfen lässt sich diese Hypothese bisher aber nur bedingt.


Bild: European Parliament from EU [CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0)]

Die Datensammlung bringt potenziell zwei Probleme mit sich

In Österreich hat die Regierung daher nun eine Gesetzesnovelle vorgelegt, die die vom Staat gesammelten Daten zusammenführen soll. Im Endeffekt entstünde so eine Superdatenbank, bei denen Forscher nach Belieben verschiedene statistische Datensätze miteinander verknüpfen können. Als Basis dienen dabei zunächst die ohnehin bei Statistik Austria zur Verfügung stehenden Daten. Diese wiederum werden ergänzt durch zahlreiche weitere Stellen – etwa der Arbeitslosenversicherung, dem KFZ-Register oder der elektronischen Gesundheitsakte. Aus Sicht der Forschung ist dies durchaus erfreulich. Allerdings birgt eine solche Vorgehensweise zwei Gefahren.

1. Es könnten bei der federführenden Agentur Statistik Austria zu viele Daten zusammenlaufen. Ein Hackerangriff hätte dann beispielsweise noch schwerwiegendere Folgen als ohnehin schon. Selbiges gilt etwa für den Datenmissbrauch durch zugriffsberechtigte Mitarbeiter.


2. Die bewusst vom Gesetzgeber eingezogenen Firewalls zwischen den einzelnen staatlichen Institutionen könnten so umgangen werden. Damit wäre dann eine solche Superdatenbank auch aus verfassungsrechtlicher Sicht hochproblematisch.

Erlaubt ist nur Grundlagenforschung von wissenschaftlichen Einrichtungen

Die Regierung in Wien hat daher eine Reihe von Schutzmaßnahmen implementiert. So werden die Daten nur pseudonymisiert zur Verfügung gestellt. Konkrete Namen von Personen oder Unternehmen lassen sich also in der Superdatenbank nicht finden. Außerdem wurden die Zugriffsberechtigungen beschränkt. So kann auf die Datenbank nicht einfach online zugegriffen werden. Stattdessen müssen Wissenschaftler einen Antrag stellen und ihr Projekt skizzieren. Genehmigt werden dann nur Anträge, bei denen Grundlagenforschung im Vordergrund steht. Unternehmen sind zudem nicht berechtigt, auf die Daten zuzugreifen. So soll unter anderem vermieden werden, dass die Daten für Marketingzwecke missbraucht werden. Nach dem Abschluss der Forschungsarbeit ist zudem jeweils eine sogenannte Ex-Post-Kontrolle vorgeschrieben. Lassen sich trotz der vorgeschriebenen Pseudonymisierung Rückschlüsse auf konkrete Personen oder Unternehmen ziehen, dürfen die entsprechenden Daten und Arbeiten nicht veröffentlich werden.

Via: Der Standard

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