7,98 € – Das ist der Betrag, den ein Arbeitnehmer verdienen muss, um auf dem selben Niveau zu leben wie ein Hartz–4-Empfänger. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen (IAQ). Foto: 1976 Little Construction Vehicles, JD Hancock, Flickr, CC BY-SA 2.0 Trotz Vollzeitjob unter Hartz–4-Niveau In seiner aktuellen Studie hat Prof. Dr. Gerhard Bäcker von der Uni Duisburg-Essen untersucht, wie hoch der Bruttostundenlohn eines Arbeitnehmers ausfallen muss, um diesem ein Leben mindestens auf Hartz–4-Niveau zu erreichen. Im Ergebnis hat Bäcker errechnet, dass ein Single in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt einen Bruttolohn von 7,98 € pro Stunde erreichen muss, damit sein Grundsicherungsbedarf gedeckt ist. Die Berechnung beruht auf ein Modell, das Haushaltsgrößen und Mietrichtwerte (angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung im Bundesdurchschnitt) miteinander verglichen und daraus bei einer 37,7-Stunden-Woche die jeweiligen Stundenlöhne abgeleitet hat. Von entscheidender Bedeutung sind dabei die teilweise recht hohen Kosten für die Unterkunft. Das generell recht hohe Mietniveau in vielen Regionen zwingt selbst Vollzeitbeschäftigte teilweise dazu, ihren Lohn mit Hartz 4 aufzustocken. Ein Single in München muss einen Stundenlohn von 9,66 € brutto für das Hartz–4-Niveau erreichen, wenn man den Regelsatz von 382 € zugrunde legt. Benötigter Lohn für Paare ist höher Die Studie errechnet aus den Bruttolöhnen die Nettoentgelte. Dabei wurde auch ein eventueller Wohngeldanspruch berücksichtigt. Mit zunehmendem Einkommen entfällt dieser Anspruch, und dies trotz der beständig steigenden Mieten. Das liegt daran, dass die Miethöchstbeträge in den Wohngeldtabellen seit 2009 konstant sind und nicht angepasst wurden. Wenn Kinder in einem Haushalt leben, erhalten die Eltern zusätzlich noch Kindergeld und den Kinderzuschlag. Abschließend wurden die Werte um das anrechnungsfreie Einkommen bei Hartz 4 bereinigt. Für kinderlose Paare liegt der Stundenlohn für Alleinverdiener in Vollzeit im Bundesdurchschnitt bei 10,18 € brutto. Lebt das Paar in München, ergeben sich schon 11,63 €, bei Berücksichtigung der Mietobergrenzen sogar 13,23 €. Nur um das in Perspektive zu setzen: Die reine Grundsicherung nach dem SGB II für einen volljährigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft beläuft sich auf 345 € im Monat. Wenn das Paar Kinder hat, steigt der Gesamtbedarf. Allerdings wird der Lohn dann noch mit Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld aufgestockt. Daher liegt der benötigte Lohn für ein Paar mit Kind nur geringfügig von dem eines Paars ohne Kind ab – er liegt bei 10,65 €. Außer in München: Die Stadt sorgt für extreme Abweichungen. Die Stundenlohnwerte liegen hier zwischen 14,29 € und 16,43 €. Niedriglöhne und hohe Mieten lassen viele Beschäftigte unter Hartz–4-Niveau rutschen Die hohe Zahl der Aufstocker liegt laut Prof. Bäcker an den vielen Beschäftigten, die in Niedriglohnverhältnissen stehen, sowie an den vergleichsweise hohen Mieten. Hinzu kommt, dass viele Menschen, die einem Vollzeitjob nachgehen, wahrscheinlich nicht wissen, dass ihnen nach dem SGB II Leistungen zustehen. Die Dunkelziffer dürfte daher deutlich höher sein. “Eine zentrale Ursache ist die fehlende Information: Angesichts der äußerst komplexen Regelungen und Zusammenhänge von Nettoarbeitseinkommen, Wohngeld und Kinderzuschlag einerseits und anerkannten Kosten der Unterkunft, Regelsätzen und Freibeträgen bei der Grundsicherung andererseits haben die Betroffenen keine Kenntnisse darüber, ob und inwieweit noch ein ergänzender Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht. Auch die Jobcenter zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie Erwerbstätige im Niedriglohnsektor gezielt über mögliche Grundsicherungsansprüche informieren”, erklärt Prof. Bäcker. Er gehe davon aus, dass viele Arbeitnehmer trotz eines Vollzeitjobs zusätzlich noch einen Nebenjob ausüben, um ihren Lebensbedarf zu sichern. Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter