Die Auswahl ist jahrzehntelang gleich geblieben: Angehörige konnten in Deutschland ihre Verstorbenen nur entweder im Sarg oder eingeäschert in der Urne bestatten – und immer nur auf dem Friedhof. Die Asche mit nach Hause nehmen? Keine Chance! Bestattung ohne Sarg? Verboten! Verstreuen der Asche am Ort der Wahl? Tabu! Rheinland-Pfalz hat nun als erstes Bundesland das Bestattungsrecht reformiert und erlaubt viel mehr Möglichkeiten.


Rheinland-Pfalz liberalisiert das Bestattungsrecht

Ab Oktober ändert sich das Bestattungsrecht

Der Landtag hat lange sehr kontrovers diskutiert, doch nun ist die Neuerung durch: Die rheinland-pfälzische Regierung aus Grünen, SPD und FDP erlaubt ab Oktober viele verschiedene Bestattungsformen, auch ohne Sarg- und Friedhofspflicht. Das genaue Datum, wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

Wenn es aber so weit ist, können Tote in diesem Bundesland auch ohne religiöse Begründung in einem Tuch zur letzten Ruhe kommen. Die Asche Verstorbener darf außerdem zu einem oder mehren synthetischen Diamanten verarbeitet werden, die Angehörige als Andenken behalten und vielleicht sogar als Schmuck mit sich tragen dürfen. Wenn der Eigentümer eines privaten Grundstücks einverstanden ist, darf die Asche eines Toten dort verstreut werden – ebenso ist es möglich, eine Urne mit der Asche im eigenen Zuhause aufzubewahren. Hinzu kommt das Angebot der Flussbestattung in Mosel, Lahn, Saar oder Rhein.


Verabschiedung am offenen Sarg und Beerdigung von Sternenkindern

Noch etwas war in Rheinland-Pfalz zuvor nicht möglich: die Verabschiedung des Angehörigen am offenen Sarg. Auch dafür dürfen sich die Menschen nun entscheiden, und zu diesem Zweck den Sarg beim Bestattungsunternehmen oder auf der Bestattungsfeier geöffnet lassen. Sogenannte Sternenkinder, also Babys, die vor der 24. Schwangerschaftswoche verstorben sind oder mit unter 500 Gramm tot geboren werden, haben nun endlich das Recht auf eine eigene Beerdigung. Das darf auch gemeinsam mit einem verstorbenen Elternteil sein.

Jetzt kann aber nicht jeder aus einem anderen Bundesland eine Beerdigung in Rheinland-Pfalz bekommen, nur, weil er die Wahl haben möchte. Diese Freiheiten gelten ausdrücklich nur für Einwohner dieses Bundeslandes, damit die Gesetzesänderung nicht zu einem »Bestattungstourismus« führt.

Quelle: spiegel.de 

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