Es war ein außergewöhnliches Urteil, dass ein Amtsgericht in Frankfurt am Main vor ein paar Monaten fällte: Für einen Rotlichtverstoß belegte es den Fahrer mit einer erhöhten Geldbuße von 350 Euro. Begründet wurde das mit dem Fahrzeug, dass der Mann fuhr: Ein SUV. Aufgrund der Bauweise des Fahrzeugs bestehe ein erhöhtes Risiko, so das Amtsgericht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fing dieses Urteil nun wieder ein – zumindest in der Begründung. Die erhöhte Geldbuße muss der Mann dennoch zahlen.


Keine erhöhte Strafe aufgrund der Bauart des Fahrzeuges

Das Amtsgericht begründete das Abweichen von der im Bußgeldkatalog mit 200 Euro festgesetzten Geldstrafe für die Ordnungswidrigkeit mit der erhöhten Gefährdung, die ein SUV aufgrund seiner kastenförmigen Bauweise sowie den höher angeordneten Frontstrukturelementen im Falle eines Unfalls eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Diese erhöhte abstrakte Gefährdung rechtfertigte in den Augen des Gerichts das erhöhte Bußgeld.


Das Oberlandesgericht sah die Sache dann ein bisschen anders: Diese „erhöhte abstrakte Gefährdung“ reiche gerade nicht für die Feststellung eines außergewöhnlichen Umstandes zum Regelfall der festgelegten Geldbuße. Zwar schloss das Gericht dies nicht pauschal aus, kam aber zu dem Schluss, dass das Amtsgericht die erhöhte Gefährdung für den Einzelfall nicht ausreichend begründet hat. Die Gruppe der SUV sei so heterogen, dass dies nötig gewesen wäre. Die „erhöhte Verletzungsgefahr“, die das Amtsgericht annahm, sei zudem von Untersuchungen widerlegt worden.

Der Bußgeldkatalog diene der „gleichmäßigen Behandlung sehr häufig vorkommender, wesentlich gleich gelagerter Sachverhalte“, so das OLG weiter. Es sei eine deutliche Abweichung vom Normalfall nötig, um eine höhere Strafe zu rechtfertigen.

SUV: Erhöhte Gefahr bei Unfällen?

Bereits 2011 hatte die Unfallforschung der Versicherer (UDV) SUVs in einer Studie untersucht und kam zu dem Schluss, dass sich das Unfallgeschehen mit der beliebten Fahrzeugklasse bei globaler Betrachtung kaum von dem mit normalen PKW unterscheide.

Zudem sei auch kein besondere Fehlverhalten von SUV-Fahrern festzustellen. Im Gegenteil: Die Risikogruppe der jungen Fahrer sei am Steuer von SUVs statistisch unterrepräsentiert. Stattdessen fahre der durchschnittliche SUV-Fahrer etwa 30 Prozent mehr als der Durchschnitt insgesamt. „SUV-Fahrer fühlen sich sicherer im Straßenverkehr, schätzen den eigenen Fahrstil etwas entspannter, aber auch etwas weniger vorschriftsmäßig ein„, so die UDV. Dennoch hätten im Falle einer Kollision mit einem SUV die Insassen eines PKW ein deutlich höheres Risiko für Verletzungen oder gar für einen tödlichen Ausgang.

Der UDV-Leiter Siegfried Brockmann widersprach dem Urteil des Amtsgerichts bereits im Juni. Es sei fraglich, ob von SUVs überhaupt eine höhere Gefahr ausgehe, zumal die Geschwindigkeit beim Rotlichtverstoß in dem Fall gar nicht ermittelt wurde. „Überfährt also ein Kleinwagen mit 80 km/h das Rotlicht, ist das gefährlicher als ein SUV mit 30 km/h„, so Brockmann. Hinzu komme, dass die Gruppe der Kleinwagen mit kurzer Motorhaube etwa ebenfalls eine höhere Gefahr darstellen, und zwar im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger, bei der dann Kopf und Oberkörper auf den Scheibenrahmen aufprallen.

Dem SUV-Fahrer hilft das Urteil des OLG indes nicht viel: Die erhöhte Geldbuße von 350 Euro blieb bestehen, da er 13 Monate vor dem Vorfall bereits einen Rotlichtverstoß begangen habe.

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