Letzte Ruhe: Rheinland-Pfalz verabschiedet sich von Sarg- und Friedhofspflicht Die Auswahl ist jahrzehntelang gleich geblieben: Angehörige konnten in Deutschland ihre Verstorbenen nur entweder im Sarg oder eingeäschert in der Urne bestatten – und immer nur auf dem Friedhof. Die Asche mit nach Hause nehmen? Keine Chance! Bestattung ohne Sarg? Verboten! Verstreuen der Asche am Ort der Wahl? Tabu! Rheinland-Pfalz hat nun als erstes Bundesland das Bestattungsrecht reformiert und erlaubt … Den ganzen Artikel lesen Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter