Nachdem der Bundesrat im Hinblick auf eine Winterreifenpflicht für Deutschland eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen hat, tritt diese mit Verkündung des Bundesgesetzblattes in Kraft. Diese Änderung sorgt allerdings nicht dafür, dass das Wort Winterreifen in der Straßenverkehrsordnung auftaucht. Ein exakter Zeitraum, in dem Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein müssen, wird durch die Änderung der Gesetzeslage nicht bestimmt. Jedoch wird bestimmt, dass M+S (Matsch und Schnee) Reifen bei Wetterlagen mit Schneeglätte, Glatteis, Raureif oder Schneematsch vorgeschrieben sind. Also wären die Winterreifen nur bei derart schlechten Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Übrigens könnte man den schlechten Strassenverhältnissen vielleicht mit dem Auto der Zukunft, mit dem Gyrocopter entgehen. Die großen Automobilvereinigungen empfehlen die Winterbereifung nach der O bis O Regelung montieren zu lassen. Das bedeutet, von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern sollten die Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Reifen, die nach den neuen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung erlaubt sind, werden als M+S Reifen bezeichnet. Diese gibt es jedoch in unterschiedlichen Ausführungen. Zum einen sind die M+S Reifen als reine Winter-Reifen erhältlich, zum anderen werden auch M+S Reifen als Ganzjahresreifen angeboten. Beide Reifentypen, genügen bei ausreichender Profiltiefe, den neuen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Eine interessante Alternative zu Winterreifen wäre sicherlich auch die Möglichkeit das Auto zum Snowmobil zu machen.

Die folgenden Tipps zum Thema Winterreifen sollen helfen, den Überblick zum Thema Winterbereifung nicht zu verlieren


  • Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinsichtlich der notwendigen Bereifung von Kraftfahrzeugen im Winter gelten für alle Auto-, Bus-, Motorrad- und LKW Fahrer.
  • Die Polizei wird die Bereifung der Fahrzeuge kontrollieren und bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der StVO Bußgelder verhängen.
  • Die Höhe der Bußgelder wird bei 40,– Euro liegen. Dieses Bußgeld wird für die Personen fällig, die trotz winterlichen Straßenbedingungen mit einer Sommerbereifung unterwegs sind.
  • Das Bußgeld erhöht sich auf 80,– Euro, wenn durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Hinzu kommt dann ein Punkt in Flensburg. (Die Polizei wird keine geparkten Fahrzeuge auf eine falsche Bereifung überprüfen)
  • Eine falsche Bereifung nach den Bestimmungen der StVO hat auch Einfluss auf den Versicherungsschutz. So kann von der Kaskoversicherung bei einem Unfall aufgrund fehlender M+S Reifen die Zahlung verweigern, wenn die falsche Bereifung Ursache für den Unfall war.
  • Wichtig ist auch die Profiltiefe. Dem Gesetz nach wird eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Experten raten jedoch zu einer Mindestprofiltiefe von 4,0 Millimetern.
  • Auch bei Mietwagen ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug mit der der Witterung entsprechenden Bereifung ausgerüstet ist. Achten sie daher beim Anmieten von Fahrzeugen auf eine dementsprechende Bereifung.
  • Die Bestimmungen der StVO, hinsichtlich der Winter-Bereifung von Kraftfahrzeugen, gelten auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge die auf deutschen Straßen.
  • Bereits am Tage nach der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes treten die Neuregelungen der StVO hinsichtlich der Bereifung für den Winter in Kraft.
    ACHTUNG: Es gibt keine Übergangsfrist. Ab diesem Tag gelten die Bestimmungen ohne Einschränkungen.

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