Zum Jahreswechsel stehen wieder einige Neuerungen an. Wir möchten euch kurz über die wesentlichsten Änderungen in 2021 informieren. Es wird beispielsweise eine CO2-Besteuerung geben, zudem steigt der Mindestlohn und ab 1.1.2021 gibt es pro Kind 15 Euro mehr Kindergeld.


Mindestlohn, Kindergeld und Solidaritätszuschlag

Im Januar 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Stunde erhöht. Bisher mussten mindestens 9,35 Euro die Stunde gezahlt werden. Der Mindestlohn soll halbjährlich weiter erhöht (9,60 Euro Juni 2021/ 9,82 Euro Dezember 2021) und schließlich am 1.Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde festgesetzt werden.


Ab dem 1. Januar 2021 wird auch das Kindergeld angehoben. Pro Kind wird es 15 Euro mehr geben. Für das erste und zweite Kind werden 219 Euro im Monat und für das dritte 225 Euro im Monat ausgezahlt. Ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld 250 Euro im Monat. Zusätzlich zu der Erhöhung des Kindergeldbetrags, steigt auch der Kinderfreibetrag. Für ein Elternpaar bedeutet das, dass pro Jahr 8.388 Euro frei von der Einkommenssteuer sind.

Der Solidaritätszuschlag wird ab Beginn 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler gestrichen. Eine teilweise Zahlung betrifft dann nur noch 6,5 Prozent. Das ist Abhängig vom Einkommen. Je höher das Einkommen ist, desto mehr Soli wird fällig. Weiterhin voll zahlen müssen lediglich die einkommensstärksten, was in Summe auf 3,5 Prozent zutrifft. Insgesamt beträgt die Sondersteuer für den Aufbau Ostdeutschlands 5,5 Prozent der Körperschafts- und Einkommenssteuer.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronische Patientenakte

Die Übermittlung der AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen erfolgt ab 1. Januar 2021 von den behandelnden Ärzten in digitaler Form. Als Patient muss man den berühmten gelben Schein also nicht mehr selbstständig bei der Krankenkasse einreichen. Allerdings muss der Arbeitgeber weiterhin mit der Arbeitgeber-Seite in Papierform versorgt werden. Die elektronische Datenübermittlung an den Arbeitgeber soll dann ab 2022 möglich sein. Hier soll dann ein Abrufen der Daten eingeräumt werden.

Die elektronische Patientenakte (kurz ePA) kann von allen gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2021 in Empfang genommen werden. Das Angebot der digitalen Akte ist freiwillig. Enthalten sind Daten wie etwa Befunde, Medikationspläne, Impfungen, Arztbriefe oder auch Diagnosen. Der Vorteil der ePA ist, dass Informationen zu den Patienten wesentlich schnell zur Verfügung stehen. So können aufwendige Doppeluntersuchungen beispielsweise wenn ein Arztwechsel vollzogen wird vermieden werden. Zudem kann die schnellere Verfügbarkeit der Patientendaten auch bei einem Notfall sehr hilfreich sein.

Grundsicherung und Sozialhilfe, Grundrente

Ab dem 1.1.2021 steigt der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene auf 446 Euro pro Monat. Das entspricht 14 Euro mehr. Grundsicherungsbezieher, die noch bei den Eltern wohnen und zwischen 18 und 24 Jahre alt sind, erhalten 357 Euro im Monat. Kinder bis zum 5. Lebensjahr erhalten eine Erhöhung der Leistungen auf 283 Euro. Bei 6- bis 13-Jährigen steigt der Regelsatz auf 309 und bei 14- bis 17-Jährigen auf 373 Euro im Monat.

Menschen mit einer kleinen Rente erhalten ab dem 1. Januar einen Aufschlag. Berücksichtigt werden Menschen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen können. Ein extra Antrag ist nicht notwendig. Die Staffelung der Beträge wurde wie folgt festgelegt: Wer 35 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat, der soll den Höchstbetrag erhalten. Dabei darf das monatliche Einkommen als Rentner nicht 1.250 Euro überschreiten (Alleinerziehende). Bei Eheleuten oder Lebenspartnern darf das monatliche Einkommen maximal 1.950 Euro betragen. Rentner, die über den Maximalgrenzen liegen, sollen bis zu 60 Prozent der Grundrente erhalten. Insgesamt betrifft das 1,3 Millionen Menschen in Deutschland.

Einwegplastikverbot und CO2-Preis

Der Verkauf von Produkten aus Einweg-Plastik wird ab dem 3. Juli 2021 verboten. Hierzu zählen unter anderem Plastikgeschirr, Plastikbesteck sowie Trinkhalme aus Plastik und auch Verpackungen für warme Speisen und Getränke (vorrangig aus Styropor). Es tritt dann ein entsprechendes Gesetz in Kraft, welches auf der Umsetzung einer EU-Verordnung seitens Deutschlands beruht. In allen Mitgliedstaaten soll sukzessive Einwegplastik verboten werden.

Pro Tonne ausgestoßenem CO2 wird ab dem 1. Januar 2021 ein Betrag in Höhe von 25 Euro fällig. In der Folge wird dann auch ein Liter Benzin laut Bundesumweltministerium um 7 Cent teurer. Schließlich können die Unternehmen, die fossile Rohstoffe in den Umlauf bringen, die dadurch entstehenden Mehrkosten an die Verbraucher weitergeben. Bis 2025 soll der Preis pro Tonne CO2 bis auf 55 Euro steigen. Mit den Einnahmen aus der CO-Steuer möchte der Staat in den Klimaschutz investieren. Zudem sollen Teile des Geldes wieder an die Bevölkerung zurückfließen. Etwa bei einer Entlastung beim Arbeitsweg. Die Rede ist von einer Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer. Diese soll von bisher 30 auf 35 Cent angehoben werden.

Grüne Energie

Auch bei der EEG-Umlage soll ab 2021 eine Entlastung forciert werden. Die Förderung des Ökostroms durch die Bundesregierung soll 6,5 Cent pro Kilowattstunde betragen und die Kosten für Verbraucher entsprechend nahezu deckeln. Im Jahr 2020 betrug die EEG-Umlage 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und KFZ-Steuer

Für das Jahr 2021 steigt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer auf 9.744 Euro. Bisher betrug dieser 9.408 Euro im Jahr. Bei dem grundfreibetrag handelt es sich um den Anteil des Einkommens, bei welchem keine Steuern fällig werden.

Trotz etwaiger Überlegungen den verminderten Mehrwertsteuersatz auch noch weiter reduziert zu lassen, steigt dieser zunächst ab 1. Januar 2021 wieder auf 19 Prozent. Betroffen ist ein Großteil der Güter. Für Waren des täglichen Bedarfs, was vor allem Lebensmittel umfasst, werden wieder 7 Prozent fällig.

Die Kfz-Steuer erhöht sich für alldiejenigen, die ab 1. Januar 2021 ein Auto mit hohem CO2-Ausstoss zulassen. Berechnet wird die Kraftfahrzeugsteuer anhand des Hubraums und des CO2-Prüfwertes des Pkw. Mit der Mehrbesteuerung dieser Fahrzeugklassen sollen in Zukunft Kaufanreize für Fahrzeuge mit deutlich weniger Emissionen geschaffen werden.

Personalausweis

Ab dem 1. Januar 2021 steigen die Kosten für den Personalausweis für über 24-Jährige auf 37 Euro. Bisher wurden 28,80 Euro fällig. Weiterhin müssen neu beantragte Personalausweise ab dem 2. August 2021 einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Die Gültigkeit alter Ausweise bleibt bis zum Ablaufdatum unberührt.

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