Ein Recht auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit: Was für Menschen gilt, muss auch Tieren zustehen, das meinen zumindest die Tierschützer der Organisation PETA. Derzeit liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Klage der Tierrechtler vor, die das Ziel hat, Millionen von Ferkeln vor unnötigen Schmerzen zu bewahren. Denn weiterhin werden männliche Jungtiere im Alter von 8 Tagen betäubungslos kastriert, die Umstellungsfrist bis hin zum endgültigen Verbot zögert sich immer wieder hinaus. Und es gibt noch viel mehr, was Menschen Tieren antun.


Von Photo: Myrabella / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Link

Tiere sollten nicht zu Objekten degradiert werden

PETA will mit seiner Klage nicht nur das Leid der kleinen Eber beenden, sondern auch erreichen, dass Tiere zu Trägern von Grundrechten werden. Gegner dieser Forderung halten es für übertrieben, den Tieren gleich auch noch Freiheit und das Recht auf Leben zuzugestehen. Tierschützer jedoch sehen Tiere als Subjekte, die eigene Interessen und Bedürfnisse haben, und die nicht zu Objekten degradiert werden sollten. Wirtschaftliche Interessen sollten in diesem Zusammenhang keinen Vorrang vor dem Tierschutz haben, und das wäre nur auf juristischem Wege über die Einführung für Tiergrundrechte zu erreichen.

Tierschutzgesetz als ausreichende gesetzliche Maßnahme?

Die Gegner dieser Theorien verweisen auf das Tierschutzgesetz, das regelmäßig modernisiert und angepasst wird. Diese Regelungen genügten, um Tieren Schutz zu gewähren, spezielle Grundrechte müssten dafür nicht sein. Diese stünden per Definition nur Menschen zu. Falls sich die Tier-Grundrechte aber in Deutschland trotzdem etablieren würden, dann wäre die Folge einer Verlagerung der Fleischproduktion ins Ausland. Dort, wo zum Beispiel Kastenstände für Schweine noch erlaubt sind, wird die Fleischerzeugung weiter ausgebaut – und die Produkte strömen von dort in die Länder mit engerer Gesetzgebung. Deutschland wäre damit die Kontrolle über den Tierschutz genommen.


Erst seit 1990 gelten Tiere in Deutschland laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht mehr als »Sachen«. Im Jahr 2002 gelangte der Tierschutz ins Grundgesetz, der Artikel 20a verpflichtet den Staat, sich zum Wohle von Umwelt und Tieren zu engagieren. Kommen nun noch die Tiergrundrechte hinzu? Immerhin wünschen sich 76 % der abstimmenden Nutzer auf Galileo.tv genau das. Wie stehst du dazu?

Quelle: galileo.tv

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