Wer einen Mobilfunkvertrag bei der Telekom oder bei Vodafone hat, der kam bisher in den Genuss besonderer Funktionen: Bei „StreamOn“ (Telekom) oder dem Vodafone Pass wurde das Datenvolumen, das bestimmte Apps wie etwa Musik- oder sogar Videostreaming-Apps verbrauchten, nicht mit mit in das Inklusiv-Datenvolumen des jeweiligen Tarifs mit einbezogen. Im Ergebnis stand mit diesen Apps quasi auch im mobilen Netz unbegrenzt Datenvolumen zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben. Nach einem EuGH-Urteil untersagte der Regulierer die Tarifoptionen von Vodafone und der Telekom.


Zwei große Mobilfunkanbieter betroffen

Mit dem Verbot setzt der neue Chef der Bundesnetzagentur ein erstes Ausrufezeichen. Mit dem Verbot des sogenannten Zero Rating, also der Praxis, den Datenverkehr bestimmter Dienste nicht in das tariflich vereinbarte Datenvolumen einzuberechnen, dürfen die Tarifoptionen „StreamOn“ der Deutschen Telekom und der Vodafone Pass nicht weiter vermarktet werden. Außerdem müssen bestehende Vertragsverhältnisse beendet werden.


In den beiden Tarifoptionen der beiden großen Mobilfunkanbieter werden etwa Musik- oder Videostreamingdienste, Messenger oder Spiele abgedeckt. Je nach Vertrag sind eine oder mehrere der Optionen im Tarif enthalten, die anderen können – oder besser konnten – kostenpflichtig zugebucht werden.

Zero Rating ist nicht mit der Netzneutralität vereinbar

Mit den Angeboten verstießen die Anbieter gegen das Prinzip der Netzneutralität, teilte die Bundesnetzagentur am Donnerstag mit. „Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind. Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren„, so Klaus Müller, der seit Ende Januar der neue Präsident der Bundesnetzagentur ist.

Hinter dem Verbot steckt ein Streit, der sich inzwischen bereits über mehrere Jahre hinzieht. Bereits mit Einführung der StreamOn Tarifoption bei der deutschen Telekom wurde Kritik laut, dass das sogenannte Zero Rating nicht mit der Netzneutralität vereinbar sei. Die Bundesnetzagentur hat entsprechende Tarifoptionen in den letzten Jahren wiederholt überprüft und Änderungen verlangt. Bisher gab es aber keine Bemühungen des Regulierers, derartige Angebote ganz zu verbieten.

Dennoch kommt das Verbot nun nicht unerwartet. Denn in einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass das Zero Rating der Telekom und von Vodafone direkt gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt, welches fest im EU-Recht verankert war. Das Argument der Mobilfunkanbieter, dass Netzneutralität sich nur auf die rein technische Gleichbehandlung von Datenverkehr bezöge und nicht auf dessen wirtschaftliche Behandlung in Abrechnungen, verwarf das Gericht.

Die Vermarktung von Zero-Rating-Optionen müssen nun bis zum 1. Juli eingestellt werden. Für die Beendigung der Verträge mit Bestandskunden haben die Anbieter Zeit bis März 2023.

Vier Millionen Kunden der Telekom sind betroffen

Bei den Anbietern stieß die Entscheidung der Bundesnetzagentur verständlicherweise nicht auf Gegenliebe. „Wir bedauern das Einstellen des Zero-Rating-Angebots für rund vier Millionen zufriedene Nutzer und die nahezu 500 StreamOn-Partner sehr. Wir werden unsere Kunden und Partner unter Berücksichtigung der behördlich vorgegebenen Übergangsfristen über den Zeitpunkt, ab dem der Service nicht mehr genutzt werden kann, informieren„, so ein Sprecher der Telekom. Bei dem Anbieter sind etwa vier Millionen Kunden betroffen.

Bei Vodafone gibt man sich derweil noch kämpferisch: „Wir analysieren derzeit die Anordnung der BNetzA bezüglich der Einstellung der Vodafone Pässe und werden im Anschluss über weitere Schritte informieren. Aktuell bleibt für unsere Kunden alles wie gehabt“, ließ ein Sprecher des Unternehmens verlauten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.