In einem Referentenentwurf für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist vorgesehen, dass ab 2024 in Deutschland nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Im Falle von Schäden an Heizungen ist eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen, bis die Vorgaben zu erfüllen sind. Gegenüber dem Entwurf gibt es einiges an Kritik.


Erneuerung des Gebäudeenergiegesetzes

Der Entwurf sieht vor, dass die Pflicht, die sich aus dem Gesetz ergibt, technologieneutral erfüllt werden kann, also die partielle Nutzung von fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Öl weiter möglich ist. Allerdings sind Heizsysteme, die fossile Energien nutzen und gleichzeitig 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen rar gesät. Außerdem müssen Bauherren beachten, dass die Nutzung fossiler Energieträger spätestens 2045 beendet sein muss. Danach müssen Heizsysteme vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.


Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es, dass die aktuell im Umlauf befindlichen Entwürfe nicht aktuell sind und es noch keine Ressortabstimmung zu dem Thema gab. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an sich kommt aus dem Koalitionsausschussbeschluss von SPD, FDP und Grünen vom 23. Februar 2022. Und auch im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass spätestens ab dem Jahr 2025 jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. „Die Regierungskoalition hat vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine entschieden, diese Vorgabe um ein Jahr auf 2024 vorzuziehen“ heißt es in dem Referentenentwurf.

Kritik an dem Entwurf

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Föst, der gleichzeitig wohnungs- und baupolitischer Sprecher der Partei ist, geht der Entwurf zu weit. Er gehe „weit über die Vereinbarungen der Koalition hinaus. Die FDP wird einem solchen Entwurf nicht zustimmen„, so Föst. Gegenüber den Koalitionsvereinbarungen sei er zu eng gefasst. In ihnen sei vorgesehen, dass erneuerbare Energien nur so weit genutzt werden müssen wie es möglich sei. „Der grüne Klimaminister überfordert zusehends die Bürgerinnen und Bürger. Die Aufgaben, die bei der Gebäudeenergie vor uns liegen sind immens. Es wäre deshalb ratsam, wenn wir verlässlich und logisch vorgehen statt ideologisch„, so Föst weiter.

Auch der Verband Haus&Grund kritisiert die Pläne. Sie seien praxisfern und würden den Immobilieneigentümern immense Kosten auferlegen. „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen„, so der Verband in einer Mitteilung, lässt dabei aber die Information aus, um welche Einzelheiten des Entwurfs es konkret geht.

Über 80 Prozent der deutschen Wärmenachfrage werde weiterhin durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe gedeckt, heißt es in dem Entwurf. In Deutschland gäbe es gut 41 Millionen Haushalte, von denen nahezu jeder zweite mit Erdgas heizen würde. Danach folge Heizöl mit etwa 25 Prozent und Fernwärme mit etwa 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen stehen mit jeweils drei Prozent am Ende der Liste, während sechs Prozent auf sonstige Energieträger wie Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und Kohle fallen. Wenn es um neu installierte Heizsysteme geht, lag der Anteil von Erdgas 2022 bei knapp 70 Prozent – und das trotz des Konfliktes in der Ukraine. Es gehe nun darum, die Klimaziele so schnell wie möglich zu erreichen und damit die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu minimieren, so heißt es in dem Entwurf.

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