Die US Navy setzt schon seit einigen Jahren auf 3D-Drucker. Diese produzieren etwa auf Flugzeugträgern einfache Ersatzteile, die sonst aufwändig herbeigeschafft werden müssten. Inzwischen ist die Technik so weit vorangeschritten, dass auch immer mehr Privatleute sie nutzen können. Entweder mithilfe eines eigenen Geräts zuhause oder in sogenannten Makerspaces. Die einzelnen Teile müssen dafür nicht jedes Mal neu entworfen werden. Stattdessen gibt es im Internet unzählige Druckanleitungen. Allerdings ist aus rechtlicher Sicht nicht ganz klar, inwieweit bestimmte Teile einfach nachgedruckt werden dürfen. Verkompliziert wird die Lage durch die Tatsache, dass Markenhersteller die Sache sehr unterschiedlich angehen. Verdeutlichen lässt sich dies am Beispiel der Automobilindustrie. Ford beispielsweise veröffentlicht eigene Druckanleitungen und unterstützt die Szene auch sonst. Honda hingegen hat nun eine juristische Offensive gestartet und geht gegen Webseiten vor, auf denen Honda-Druckanleitungen verbreitet wurden.


Selbst die Marke im Dateiname wurde moniert

Dabei geht es logischerweise nicht um sicherheitsrelevante oder komplizierte Teile. Bremsscheiben oder Zylinderkopfdichtungen lassen sich ohnehin nicht wirklich nachdrucken. Stattdessen geht es um Dinge wie Deckel, Griffe, Verschlussklappen, Halterungen oder auch Gehäuse für den Autoschlüssel. Grundsätzlich ist es natürlich nicht verboten entsprechende Dinge zu drucken oder dafür Druckanleitungen zu veröffentlichen. Problematisch wird es allerdings, wenn der Markenname Honda ins Spiel kommt. Das Portal Printables bestätigte beispielsweise Post von den Anwälten des Autobauers erhalten zu haben. Folgerichtig mussten sämtliche Anleitungen entfernt werden, in denen der Name des Autobauer auftaucht. Dies gilt selbst dann, wenn die Marke lediglich im Dateinamen enthalten ist. Den Angaben des Portalbetreibers zufolge gingen die Anwälte des Autobauer durchaus detailliert vor. So verschickten sie nicht einfach nur eine allgemeine Verfügung, sondern legten auch eine Liste aller zu löschenden Einträge bei.


Einige juristische Fragen sind noch ungeklärt

Eine offizielle Stellungnahme des Autobauers liegt noch nicht vor. Auf ähnlichen Portalen sind Honda-Druckanleitungen auch durchaus noch zu finden. Dies könnte auch damit zusammenhängen, dass die juristische Sachlage teilweise noch ungeklärt ist. Honda etwa beruft sich auf seine Marken- und Patentrechte. Ob diese allerdings ausreichen, um die Nennung des Namens vollständig zu untersagen, muss noch geklärt werden. Theoretisch können die Bauanleitungen übrigens einfach wieder hochgeladen werden, nachdem der Markenname entfernt wurde. Dann allerdings dürfte es für andere Nutzer deutlich schwieriger werden, die gewünschte Anleitung zu finden. Der tschechische 3D-Drucker-Hersteller Prusa, der auch das Portal Printables betreibt, will daher nun verstärkt das Gespräch mit Markenherstellern suchen. Dabei soll dafür geworben werden, die Zusammenarbeit mit der 3D-Druck-Community als Chance zu begreifen. Inwieweit dies erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Perspektivisch dürften die noch offenen juristischen Fragen zudem die Gerichte beschäftigen.

Via: Der Standard

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