Programme zur automatisierten Gesichtserkennung stehen immer wieder im Fokus heftiger Debatten. So entwickelte die Firma Clearview eine Software, die auf einer Datenbank mit drei Milliarden Bildern basiert. Diese wurden oftmals aus frei verfügbaren Quellen im Netz zusammengesucht. Als diese Vorgehensweise bekannt wurde, war der Aufschrei in der Öffentlichkeit groß. Auch Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer an sicherheitsrelevanten Orten Software zur automatisierten Gesichtserkennung einzusetzen, mussten nach intensiven Diskussionen zurückgenommen werden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Polizei vollständig auf Algorithmen zur Analyse von Bildmaterial verzichtet. Im Gegenteil: Alleine im vergangenen Jahr konnten Hunderte Straftäter durch den Abgleich mit einer Datenbank des Bundeskriminalamts ermittelt werden. Die Zahl der Abfragen lag allerdings auch bei mehr als Zehntausend.


Foto: OlliFoolish [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], from Wikimedia Commons

Bayern hat massiv in die Technologie investiert

Konkretere Zahlen gibt es nur aus einzelnen Teilbereichen. So setzte die Bundespolizei das System rund 1.200 Mal ein und ermittelte so 219 Personen. Das Landeskriminalamt in Bayern wiederum vermeldet vor allem einen starken Anstieg der erfolgreichen Identifizierungen. So lag die Zahl der Treffer im Jahr 2010 noch bei lediglich 10. Im Jahr 2018 waren es schließlich schon 146 erfolgreiche Abfragen, bevor im vergangenen Jahr mit 387 Treffern ein neuer Rekord erreicht wurde. Diese Zahlen lassen sich aber nicht so einfach auf das Bundesgebiet hochrechnen. Denn Bayern gilt als Vorreiter beim Einsatz der Gesichtserkennung. So hat das dortige LKA alleine in den vergangenen beiden Jahren rund 600.000 Euro in die Bildanalyse per Algorithmus investiert. Mit durchaus beachtlichen Erfolgen.

Das Ergebnis wird von Menschen überprüft

So hat sich die Zahl der nutzbaren Fotos deutlich erhöht, weil heute auch Bilder mit vergleichsweise schlechter Qualität genutzt werden können. Konkret benötigt der Algorithmus auch gar nicht das komplette Gesicht. Stattdessen konzentriert er sich auf einige besonders prägnante Merkmale – etwa die Abstände zwischen Mund und Nase. Auf dieser Basis sucht er dann in der Datenbank nach übereinstimmenden Bildern. Anschließend schauen sich menschliche Experten die Fotos noch einmal an und verifizieren die Ergebnisse. Erst danach wird die betroffene Person zum Teil der Ermittlung. Bisher wurden allerdings keine Zahlen darüber veröffentlicht, wie viele falsch-positive Ergebnisse es gab. Diese Kennziffer ist aber nicht ganz unwichtig, um zu beurteilen, wie effizient der Einsatz des Algorithmus tatsächlich ist.


Die Datenbank wächst scheinbar unaufhaltsam

Bleibt die Frage zu klären, welche Bilder sich überhaupt in der Datenbank des Bundeskriminalamts befinden. Auf keinen Fall sind dort etwa Profilbilder aus sozialen Netzwerken gespeichert. Stattdessen finden sich Bilder von Häftlingen, von Leuten, die zur Fahndung ausgeschrieben wurden und von Personen, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Die Vorgehensweise des bayerischen Landeskriminalamts hat daher grundsätzlich auch den Segen des obersten bayerischen Datenschützers. Er kritisiert allerdings auch, dass die Datenbank in den letzten Jahren stark angewachsen ist: Von 4,86 Millionen Bildern im Jahr 2016 auf schon 5,8 Millionen Bilder aktuell. Er fordert daher, einen größeren Fokus daraufzulegen, manche Bilder auch wieder zu löschen – etwa weil sich ein Tatverdacht als unbegründet erwies.

Via: Die Zeit

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