Das Problem ist nicht neu, sondern wird immer mal wieder medial thematisiert: Versandhändler haben nicht unbegrenzt Platz in ihren Lagern. Um also neue Waren einlagern zu können, müssen andere Produkte zuvor verschwinden. Im Idealfall geschieht dies, indem diese an Kunden verkauft werden. Es gibt aber auch Ladenhüter, die sich nicht kurzfristig an den Mann oder die Frau bringen lassen. Hier ist es für die Unternehmen oft billiger, diese Artikel einfach zu vernichten als sie länger einzulagern. Die Folge: Teilweise landet unbeschädigte Neuware, die nie an einen Kunden geliefert wurde, direkt im Müll. Eine ähnliche Problematik existiert auch bei Retouren: Ein nicht unerheblicher Teil der zurückgeschickten Waren wird vernichtet, obwohl sie eigentlich unbeschädigt sind.


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Die Vernichtung von Neuware ist ein großes Problem

Rein rechtlich ist bisher gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden. Es stellt sich aber natürlich schon die Frage, ob dies ein sinnvoller und nachhaltiger Umgang mit Ressourcen ist. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kündigte daher nun eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage an. Konkret soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz überarbeitet werden. Geplant ist, dort eine sogenannte Obhutspflicht des Handels festzuschreiben. Wie genau diese ausgestaltet sein wird, ist aktuell noch nicht im Detail bekannt. Das Ziel ist aber klar: Unbeschädigte Neuware soll nicht mehr so einfach weggeschmissen werden dürfen. Recherchen der „Bild am Sonntag“ belegen, dass hier durchaus eine gewisse Problematik existiert: Demnach verlässt alleine das Amazon-Lager in Winsen jede Woche ein Lastwagen mit Neuware, die anschließend im Müll landet.

Details der Neuregelung sind noch unbekannt

Allerdings ist die Vorgehensweise der Bundesregierung auch nicht ganz unproblematisch. Denn zum einen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Staat Unternehmen vorschreiben sollte, wie sie mit ihren Waren verfahren. Hinzu kommt: Viele Online-Händler – etwa Amazon oder auch Zalando – agieren inzwischen immer stärker als Marktplatz. Die dort verkauften Produkte werden somit zwar durch die Online-Händler eingelagert und verschickt. Sie gehören aber bis zum Verkauf weiterhin einem Dritt-Händler. Hier stellt sich die Frage, wer dann für den Umgang mit der fraglichen Ware verantwortlich ist. Die grundsätzliche Idee hinter der geplanten Gesetzesänderung ist also durchaus nachvollziehbar. Es bleibt aber abzuwarten, wie die Regelung im Detail ausgestaltet wird.


Via: FAZ

2 Kommentare

  1. Sepp

    10. Februar 2020 at 11:20

    Finde ich total fragwürdig. Dann müsste man im selben Zug auch allen Privatpersonen verbieten, Dinge wegzuschmeißen, die noch gut in Schuss sind. Lieber das Recycling verbessern, dann ist Wegschmeißen auch nicht mehr so das Problem. Habe gerade seit zig Monaten versucht eine quasi neue aber nicht superschöne Lampe auf Ebay zu verkaufen. Kein Erfolg, trotz sehr niedrigem Preis. Und wer schon mal versucht hat, was auf Ebay zu verschenken, kann sich sicher vorstellen, warum man darauf keinen Bock hat. Die Lampe werde ich jetzt in den Müll kloppen und froh sein, dass das Ding weg ist. Wenn ich jetzt gezwungen wäre, sie zu behalten wäre ich unfassbar angenervt.

  2. Hans-Jörg

    10. Februar 2020 at 15:26

    Dann werden die Unternehmen die unbeschädigte Ware eben vor dem Wegwerfen beschädigen.

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