Lange Zeit warnten viele Ökonomen vor der Einführung eines Mindestlohns. Sie befürchteten unter anderem, dass dadurch der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erschwert werden könnte. Dennoch wurde im Jahr 2015 eine entsprechende Untergrenze von 8,50 Euro eingeführt, die anschließend immer mal wieder moderat erhöht wurde. Nun hat sich das Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung einmal detaillierter mit den Auswirkungen beschäftigt. Das Ergebnis der Studie: Die Folgen der Einführung waren überwiegend positiv. So zeigte sich, dass vor allem in den Branchen, wo der Mindestlohn eine wichtige Rolle spielte, die Produktivität der Unternehmen zunahm. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit hat sich demnach erhöht. Dies kann grundsätzlich auf zwei Effekte zurückgeführt werden. Zum einen ist es denkbar, dass die Firmen verstärkt in Automatisierung investiert haben. Zum anderen könnten aber auch schlicht die unproduktivsten Firmen in die Pleite gerutscht sein.


Bargeld

Die Einführung in Zeiten des Aufschwung war ideal

Tatsächlich ließ sich vor allem im Osten Deutschland beobachten, dass kleinere Unternehmen verstärkt den Betrieb einstellen mussten. Auch in diesem Zusammenhang gibt es aber eine gute Nachricht: Die Zahl der Arbeitslosen hat sich dadurch nicht erhöht. Vielmehr sorgte die lange Jahre boomende Wirtschaft dafür, dass zahlreiche Firmen händeringend nach Arbeitskräften suchten. An diesem Punkt zeigt sich, dass die Einführung von einem guten Timing begleitet war. Denn der wirtschaftliche Aufschwung sorgte dafür, dass möglicherweise zu erwartende negative Effekte schlicht nicht auftraten. Dies gilt auch noch für den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro brutto. Die Ampel-Koalition hat allerdings beschlossen, diesen Wert innerhalb eines Jahres auf 12 Euro zu erhöhen. Trotz der bisher gemachten positiven Erfahrungen blieb diese Entscheidung nicht frei von Kritik. Denn die Politik weicht in diesem Punkt von ihren eigenen Vorgaben ab.


Noch immer werden Arbeitskräfte dringend gesucht

So sollte der Mindestlohn ursprünglich bewusst nicht von der Bundesregierung festgelegt werden. Stattdessen wurde eine Mindestlohnkommission geschaffen, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind. Diese wird nun erstmals übergangen. Dies geschieht zudem in einer Zeit, in der sich die wirtschaftlichen Aussichten eingetrübt haben. Es dürfte daher spannend werden, zu beobachten, wie sich diese Erhöhung auswirken wird. Eine Rückkehr der Massenarbeitslosigkeit ist allerdings nicht zu erwarten. Denn noch immer übersteigt die Zahl der offenen Stellen bei weitem die der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte. Außerdem bietet die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung theoretisch das Potenzial die Produktivität der Unternehmen weiter steigen zu lassen. In zahlreichen Branchen gibt es zudem bereits Tarifverträge, in denen eigene Mindestlöhne vereinbart wurden, die oftmals deutlich über den genannten zwölf Euro liegen.

Via: Der Spiegel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.