Der internationale Militäreinsatz in Afghanistan neigt sich so langsam dem Ende entgegen. Als voller Erfolg kann er eher nicht bezeichnet werden. Denn schon unmittelbar nach dem Abzug der internationalen Truppen haben die Taliban einige Provinzhauptstädte zurückerobert. Über Sinn und Unsinn dieses Einsatzes dürfte daher auch in den nächsten Jahren noch heftig diskutiert werden. Ein finales Urteil werden wohl erst die zukünftigen Historiker fällen können. Aber auch die Gerichte wird der Afghanistan-Einsatz noch einige Zeit beschäftigen. So haben die Familien von in Afghanistan getöteten oder verwundeten US-Soldaten nun Klage vor einem Bundesgericht in New York eingereicht. Zu den Beklagten gehört neben der britischen Bank Standard Chartered sowie der Danske Bank auch die Deutsche Bank. Der Vorwurf: Die Banken sollen die Finanzierung von Terrorgruppen nicht unterbunden und so zu den Anschlägen beigetragen haben.


Bild: Nordenfan, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

Geldwäsche ist ein globales Problem bei der Anti-Terror-Bekämpfung

Grundlage für die Klage ist die amerikanische Anti-Terror-Gesetzgebung. Diese erlaubt es seit dem Jahr 2016 den Opfern von Terroranschlägen Schadensersatz von Personen und Unternehmen zu verlangen, die den Terrorismus direkt oder indirekt unterstützt haben. Im Fall der Deutschen Bank drehen sich die Vorwürfe unter anderem um einen pakistanischen Geschäftsmann, der eigentlich von der amerikanischen Regierung als Geldwäscher für Terrorgruppen benannt wurde. Trotzdem konnte dieser über die Deutsche Bank internationale Geldtransfer tätigen und so Geld aus kriminellen Aktivitäten waschen, so der Vorwurf der Kläger. Besonders brisant: Der Anklageschrift zufolge stellte die Deutsche Bank dem Geschäftsmann höhere Gebühren als üblich in Rechnung. Dies könnte darauf hindeuten, dass man sich sehr wohl über die Problematik der Geschäftsbeziehung bewusst war. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte sich zu den Vorgängen bisher nicht äußern.

Die Deutsche Bank stand wiederholt in der Kritik

Brisant ist die Klage auch deshalb, weil die Geldwäschevorkehrungen der Bank in den letzten Jahren immer wieder in der Kritik standen. So wiesen sowohl die US-Aufsicht FED als auch die deutsche Bafin öffentlich deutlich auf Missstände hin. Teilweise bekam die Bank sogar eigens einen staatlichen Aufpasser zur Seite gestellt, um die Prozesse in diesem Bereich zu überwachen. Insbesondere die Verbindung zur Danske Bank war hier problematisch. Denn diese hatte in ihren estnischen Filialen Geld von zwielichtigen Kunden entgegengenommen. Die deutsche Bank wiederum agierte als sogenannte Korrespondenzbank – sie half also bei internationalen Geldtransfers. Umstritten war wie weit die Prüfungspflicht der Deutschen Bank in dieser Rolle gingen. Letztlich musste das Geldinstitut eine Geldstrafe in Höhe von 13,5 Millionen Euro zahlen. Die Klage vor dem US-Gericht hingegen dürfte sogar milliardenschwer sein. Noch ist aber völlig unklar, wie groß die Erfolgschancen tatsächlich sind.


Via: FAZ

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