Für Autofahrer ist es durchaus verführerisch während der Fahrt mal einen kurzen Blick auf das Smartphone zu werfen. Die meisten Personen würden wohl auch behaupten, das Fahrzeug trotz der Ablenkung noch voll unter Kontrolle zu haben. Offizielle Statistiken weisen aber in eine andere Richtung. So spielt bei jedem zehnten schweren Unfall in Deutschland die Ablenkung durch ein Smartphone eine Rolle. Bisher allerdings können Täter nur auf frischer Tat ertappt werden. In den Niederlanden wollen die Verkehrsbehörden nun auch auf technologische Hilfe setzen. Dort wurde ein Handy-Blitzer ein Jahr lang getestet. Nun sollen die Anlagen in die reguläre Verkehrsüberwachung integriert werden. Der Ablauf der automatisierten Kontrolle ist dabei wie folgt: Alle Autos werden von dem System erfasst und es wird zunächst ein Foto von schräg oben durch die Windschutzscheibe gemacht.


Ein menschlicher Beamter überprüft die Entscheidung der Software

Eine Software analysiert die Bilder dann und schlägt Alarm, sobald sie ein Smartphone in der Hand des Fahrers vermutet. Die Aufgabe ist für die Technik durchaus anspruchsvoll. Denn es ist nur verboten, ein Mobiltelefon während der Fahrt zu nutzen. Alle anderen Gegenstände – vom Kaffeebecher über den Cheeseburger bis hin zum Diktiergerät – dürfen straffrei in der Hand gehalten werden. Erkennt die Software ein Smartphone übernimmt daher ein menschlicher Beamter den Fall und prüft, ob tatsächlich zweifelsfrei ein Verstoß gegen das Smartphone-Verbot zu sehen ist. Während der einjährigen Testphase funktionierte die automatisierte Auswertung der Bilder schon ganz gut. Perfekt arbeitete die Software allerdings nicht. Im Falle von Fehlalarmen wurden die Bilder dann durch die menschlichen Kontrolleure gelöscht. Denn diese sind verpflichtet, nur Fotos zu speichern, die einen eindeutigen Verstoß belegen.


In den Niederlanden haftet grundsätzlich der Halter

Es ist zudem davon auszugehen, dass die Technik auch zu falsch-negativen Ergebnissen kommt. Dass sie also Fotos durchwinkt, obwohl die Fahrer am Smartphone aktiv waren. Dies wird aber akzeptiert, weil eine rein menschliche Kontrolle aller Bilder viel zu aufwändig wäre. Einen Vorteil gibt es in den Niederlanden aus Sicht der Beamten zudem: Es gilt die sogenannte Halterhaftung. Es spielt also keine Rolle, wer tatsächlich am Steuer des Fahrzeugs saß und mit dem Handy agierte – zahlen muss auf jeden Fall der Besitzer des Autos. Auf eine automatisierte Gesichtserkennung konnte daher problemlos verzichtet werden. Diese wäre aus Gründen des Datenschutzes auch gar nicht erlaubt. In Deutschland gibt es aktuell keine Pläne, ähnliche Systeme zu installieren. Es ist auch unklar, ob sie sich in Einklang mit der hiesigen Rechtsprechung bringen ließen. Eine Neuerung gibt es aber auch auf deutschen Straßen seit einiger Zeit: Streckenradare, die die Geschwindigkeit über größere Distanzen erfassen.

Via: DLF Nova

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