Stell dir vor, dein Kind ist schwerkrank. Es wird vermutlich sterben, nur eine Gewebespende kann noch helfen. Doch ein passender Spender ist nicht in Sicht, ein Geschwisterkind müsste her, das die richtigen Erbanlagen besitzt! Würdest du dich für ein »Rettungskind« entscheiden, künstlich gezeugt und nach seiner DNA ausgewählt, selbst wenn du eigentlich kein weiteres Kind mehr wolltest? In Deutschland stellt sich die Frage derzeit nicht, hier ist dieses Vorgehen verboten. Aber in einigen anderen Ländern besteht durchaus die Möglichkeit dazu.


Ein Kind, geboren, um zu retten

Megan bekommt einen Bruder – und Lebensretter

Eine Familie in Norfolk, Großbritannien, ist diesen Weg gegangen. Tochter Megan erhielt mit drei Jahren die Diagnose Fanconi-Anämie, irgendwann würde ihr Knochenmark versagen. Nur eine Knochenmarktransplantation konnte sie retten, doch in der Familie gab es (bislang) keinen Spender mit passender DNA. Die Eltern entschieden sich zur künstlichen Zeugung eines Geschwisterkindes, um dessen Knochenmark zu nutzen. Bruder Max kam 2008 auf die Welt, völlig gesund und mit der gewünschten Ausstattung. Im Alter von einem Jahr entnahmen ihm die Ärzte Knochenmark für Megan, seitdem hat sich das Mädchen glänzend erholt.

Die Zeugung mehrerer Embryonen erfolgte in einer Kinderwunschklinik in Nottingham, die dortigen Mediziner wählten nach intensiver Präimplantationsdiagnostik zwei passende Keimlinge aus. Die DNA musste frei von der Erbkrankheit sein und natürlich zum gewünschten Spendergewebe führen. Die Experten pflanzten die beiden Embryonen in die Gebärmutter von Katie, Megans Mutter, ein. Einer davon entwickelte sich zu Max, der andere ging verloren.


Acht Rettungskinder sind derzeit medial bekannt.

Solche Eingriffe sind in nicht nur in Großbritannien, sondern auch in den USA, in Belgien, in Spanien, in Frankreich, Indien und Australien erlaubt. In den Medien sind derzeit acht Rettungskinder bekannt, die allesamt ihren schwerkranken älteren Geschwistern helfen konnten. Die Gewebespende besteht nicht immer aus Knohenmark, sondern oft auch aus Nabelschnurblut, das direkt nach der Geburt entnommen wird. Der Deutsche Bundestag entschied im Jahr 2011, dass die Präimplantationsdiagnostik nur bei befürchteten schweren Erbkrankheiten zulässig ist, und wenn Fehl- und Totgeburten zu befürchten sind.

Dr. med. Ulrich Knuth als kommissarischer Vorsitzender des Bundesverbands reproduktivmedizinischer Zentren meint dazu: »Wir als Reproduktionsmediziner wären sehr dafür, dass wir die Präimplantationsdiagnostik in jedem Fall nutzen können, um die sich optimal entwickelnden Embryonen in die Gebärmutter zu übertragen.«

Quelle: qio.de

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