Ihre Nachteile sind allseits bekannt: Schottergärten bieten keinen Lebensraum für Insekten, sie sind für Bienen sogar regelrecht Nahrungswüsten. Außerdem tragen sie im Sommer nichts zur Abkühlung der Städte bei, ganz im Gegenteil. Allerdings bringt diese Form der Gartengestaltung auch einen wichtigen Vorteil für seine Besitzer mit: Der Arbeit reduziert sich drastisch, weil der Wuchs von Wildpflanzen unterdrückt wird. Doch das genügt in den Augen der baden-württembergischen Landesregierung nicht als Daseinsberechtigung.


Von BBirkeEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Schottergärten haben sich zuletzt stark verbreitet

Die grün-schwarze Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Artenschutz eingebracht, der auch eine Verbannung der Schottergärten beinhaltet. Diese waren im Grunde schon seit etwa 25 Jahren nicht mehr zulässig, doch das störte bislang kaum jemanden. Schließlich gab es über eine lange Zeitperiode nur wenig von diesen Steinwüsten, doch das hat sich jetzt drastisch geändert. Die Menschen haben die Pflegeleichtigkeit der Schotterflächen für sich entdeckt, darum breiten sie sich in einigen Regionen massenhaft auf.

Regierung will auf Kooperationsbereitschaft setzen

Der Ministeriumssprecher ließ verlautbaren, dass die Regierung nun verstärkt auf die Überzeugungskraft der örtlichen Verwaltungen und die Kooperationsbereitschaft der Gartenbesitzer setzen möchte. Doch grundsätzliche gäbe es schon jetzt die Pflicht, die Schotter- und Kiesgärten zu beseitigen und durch begrünte Flächen zu ersetzen. Nur wenn die Gärten bereits älter sind als die Regelung der Landesbauordnung aus Mitte der 90er Jahre, haben sie eine Art Bestandsschutz. Das neue Gesetz soll diesen Fakt noch einmal mehr verdeutlichen und die Grundlage für verstärkte Maßnahmen gegen die sogenannten »Gärten des Grauens« bieten.


Artenschutzgesetz soll vor der Sommerpause in Kraft treten

Der Gesetzentwurf beinhaltet aber noch mehr: So sollen chemische Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2030 um bis zu 50 Prozent reduziert und der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten von 2022 vollkommen verboten werden. Auch ein strengerer Schutz von Streuobstweisen ist mit eingeplant. Der Stuttgarter Landtag ist angehalten, das neue Artenschutzgesetz noch vor der Sommerpause zu beschließen.

Quelle: welt.de

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