Da war doch früher mehr drin! Wer kennt’s nicht: Lebensmittelhersteller mogeln sich an der sichtbaren Preiserhöhung vorbei, indem sie den Packungsinhalt kräftig reduzieren. Plötzlich reicht das Lieblingsmüsli nicht mehr die ganze Woche – und jedes Kind bekommt von der Tafel Schokolade nur noch einen gefühlten Krümel ab. Auf den ersten Blick ist das meistens nicht erkennbar, da die Packungsgröße gleich bleibt und die Inhaltsgabe sich irgendwo dezent versteckt. In Österreich sollen solche Mogelpackungen nun laut Gesetz im Regal klar erkennbar sein.


Die Shrinkflation kostet den Normalbürger ordentlich Geld

Bis zu 60 Tage müssen Produkte gekennzeichnet sein

Der österreichische Nationalrat hat das neue Gesetz schon im Februar beschlossen, gegen die Stimmen der FPÖ. Letztere betont der Eigenverantwortung der Konsumenten, die eben selbst auf den Packungsinhalt achten sollen. Diese Last wird den Verbrauchern nun genommen: Bis 60 Tage nach Absinken der Füllmenge muss am Produkt selbst, am Regal oder unmittelbarer Umgebung erkennbar sein, dass eine Verpackung weniger Inhalt hat als zuvor. Das gilt allerdings nur für Einzelhändler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche oder über fünf Filialen. Im schlimmsten Fall drohen bei Verstoß bis zu 15.000 Euro Geldstrafe.

»Handel nicht verantwortlich für die Shrinkflation«

Das Gesetz gilt seit April 2026 und ist befristet bis Mitte 2030. Die Strafen sollen erst nach wiederholten Verstößen greifen, also wenn Ermahnen nichts mehr hilft. Gegenstimmen mahnen an, der Handel sei nicht verantwortlich für die Shrinkflation, werde nun aber dafür in Haftung genommen. Dies gilt allerdings nicht bei Eigenmarken der Händler, die ebenfalls regelmäßig zu Mogelpackungen werden. Die genaue Art der Kennzeichnung bleibt offen. So steht im Gesetz weder eine Schriftgröße noch eine Platzierung oder ein Wortlaut: Fehlende Mindeststandards könnten dazu führen, dass die Hinweise extra unauffällig gestaltet werden und die Kunden so immer noch nicht wissen, dass sie gerade eine Mogelpackung in den Einkaufswagen legen.


Quelle: orf.at  

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