Elektroschrott reduzieren, Lebenszeit von Geräte verlängern: Das ist das Ziel einer neuen EU-Richtlinie, deren Umsetzung der Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen hat. Der Regierungsentwurf findet im neuen Gesetz weitgehend Beachtung. Das heißt also: neue Pflichten für Hersteller – und neue Rechte für Verbraucher, festgehalten im Paragraph 479 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in einer Ergänzung des Paragraphen 475. Besser reparieren als wegwerfen? Angemessene Richtpreise, die nicht abschrecken Der neue BGB-Paragraph 479 regelt nun die Reparaturpflichten der Hersteller. Sie werden verpflichtet, ihren Kunden Informationen zu Reparaturleistungen in Verbindung mit Richtpreisen anzubieten. Dabei dürfen sie sich nicht auf bestimmte Ersatzteile beschränken. Hardware und Software, die einer Reparatur entgegenstehen oder behindern, bleiben nur noch in engen Grenzen zulässig. Die Unternehmen müssen außerdem angemessene Reparaturpreise festlegen, die nicht von der Gerätereparatur abschrecken. Einmalige Verlängerung der Gewährleistung durch Reparatur Ergänzend dazu legt der Satz 4 des Paragraphen 475 ab jetzt fest, dass eine Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist die Gewährleistung um zwölf Monate verlängert. Das geht allerdings nur einmal. Den Kunden soll diese Regelung einen Anreiz bieten, Neugeräte eher reparieren zu lassen, statt sie umzutauschen. Den Anbietern wird eine »angemessene Frist« gewährt – was auch immer das im Einzelfall heißt. Eine Umsatzsteuersenkung auf Reparaturen und der vieldiskutierte Reparaturbonus sind im Gesetz bislang nicht vorgesehen. Verschiedene Umwelt- und Verbraucherverbände fordern solche preislichen Anreize, und das Thema ist längst nicht vom Tisch. Laut Gesetz ist die Bundesregierung nämlich gefordert, auch diese Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Weitere gesetzliche Verschärfungen wie von den Grünen und der Partei Die Linke gefordert, hat der Bundestag ebenfalls (noch) nicht umgesetzt. Zu schwer wiegen die Bedenken, die Unternehmen könnten über Gebühr belastet werden. Eine Online-Plattform soll den Konsumenten die Suche nach einem Reparaturbetrieb erleichtern. Ein digitales Einheitsformular mit allen Informationen, basierend auf einem gesetzlichen Reparaturvertrag, soll die Grundlage für das Reparaturgeschäft bieten. Wie zeitnah das alles in der Praxis umsetzbar ist, werden wir sehen. Quelle: golem.de Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter