Bislang war der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche erlaubt. Die klaffende Gesetzeslücke werde nun vom Bundestag geschlossen, ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor. In Zukunft dürfen die elektronischen Paffer nicht mehr an Jugendliche und Kinder verkauft werden. Umfasst sind auch E-Zigaretten, die kein Nikotin enthalten. Das Verbot soll in Zukunft auch für den Versandhandel gelten.


E-Zigarette
Foto: E-Cigarette, Vaping360, Flickr, CC BY-SA 2.0

Auch nikotinfreie Erzeugnisse für Kinder und Jugendliche verboten

Bei E-Zigaretten und E-Shishas wird das Rauchen einer Tabak-Zigarette faktisch simuliert. Statt Tabak, der verbrennt, werden Flüssigkeiten sogenannte Liquids verdampft. Dabei entsteht ein Nebel, der inhaliert wird. Die Industrie bietet verschiedene Geschmacksrichtungen und lockt mit exotischen Liquids wie beispielsweise „Gummibärchen“ oder „Schokolade“ auch jüngere Konsumenten. „E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob mit oder ohne Nikotin – haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen“, so Bundesernährungsminister Christian Schmidt, der das beschlossene Abgabeverbot als einen Meilenstein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bezeichnet.

Die Bundesregierung betont, dass auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas unter das neue Gesetz fallen. Der Grund dafür ist, dass auch die nikotinfreien Liquids beim Verdampfen Stoffe frei setzen, die möglicherweise krebserregend sind. Dazu fehlen bislang entsprechende Langzeitstudien, was nach wie vor für große Diskussionen sorgt. Aktuellen Untersuchungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge hat bereits jeder fünfte Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren mindestens einmal schon eine E-Shisha probiert. Jeder siebte griff bereits zu einer E-Zigarette.


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